Gleichstellung als Qualitätskriterium in Berufungsverfahren
Wie können Berufungsverfahren dazu beitragen, den Anteil von Wissenschaftlerinnen in Spitzenpositionen an niedersächsischen Hochschulen zu erhöhen? Welche Struktur- und Personalmaßnahmen sind nötig, um das Ziel eines Frauenanteils von 50% an den niedersächsischen Professuren zu erreichen? Und wann wird es soweit sein?
Diese Fragen standen im Mittelpunkt des gemeinsamen Benchmarking-Prozesses 2009-2010, den die Landeskonferenz Niedersächsischer Hochschulfrauenbeauftragter (LNHF), die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen (LHK) und das Ministerium für Wissenschaft und Kultur vereinbart hatten. Im Benchmarking-Prozess zur „Qualitätssicherung in Berufungsverfahren unter Gleichstellungsaspekten“ analysierten Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der sieben teilnehmenden Hochschulen gemeinsam mit Berufungsbeauftragten die Berufungsverfahren an ihren Hochschulen und entwickelten Instrumente zur Optimierung der Chancengleichheit für Frauen und Männer innerhalb der Verfahren.


